Keine Angst vor Basel II zurück
Transparenz ist für Raiffeisen-Kunden keine Einbahnstraße
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Die globale Welt wird kleiner. Ob sie dadurch besser oder schlechter wird, hängt wohl stets von der Perspektive ab. In jedem Fall werden die Anforderungen, die ein globaler Wettbewerb an eine Ökonomie stellt, komplexer |
Diese Erkenntnis hat Mitte der Neunziger Jahre die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS) dazu bewogen, die Bedeutung des Finanzsektors für die Stabilität von Wirtschafts- und Währungssystemen zu überprüfen. Wir möchten Ihnen die daraus entstandenen Richtlinien (Basel II) vorstellen und die Anforderungen erläutern, die diese an Sie und uns stellen.
Die BIS (Bank for International Settlement), in der die Zentralbanken von 55 Staaten vertreten sind und die eine Art Regulierungsbehörde für den Finanzsektor darstellt, hatte mit dieser Aufgabe ihren Ausschuss für Bankenaufsicht beauftragt. Bereits 1988 hatte dieser die „Baseler Eigenkapitalverordnung“ veröffentlicht, die die Eigenkapitalausstattung von Banken regelte, um deren Insolvenzrisiken und möglich Folgen für die Einleger zu begrenzen.
Das in Anlehnung an den Sitz des Instituts benannte Regelwerk war nach Ansicht der BIS jedoch nicht mehr geeignet, diejenigen Geschäftsrisiken zu berücksichtigen, die sich nicht aus dem Bankbetrieb ergeben, sondern in der Bonität ihrer Kreditkunden begründet sind. In dem dynamischen und komplexen Finanzsystem von heute, so die Ansicht der BIS, "kann Sicherheit und Solidität nur durch das Zusammenspiel von effizienter Geschäftsführung der Banken, Marktdisziplin und wirksamer Aufsicht erreicht werden". Die „Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung“ - Basel II – soll diesen Anforderungen Rechnung tragen.
| Bank für Internationalen Zahlungsausgleich » |
| "Neue Baseler Eigenkapitalverordnung", Juni 2004 (pdf-download, 745 kb) » |
Die Notwendigkeit von Reformen im Kreditgeschäft war unter den Banken dabei von Beginn an unumstritten - die Auswirkungen auf die Finanzierungssituation ganzer Industriezweige bedurften jedoch einiger Diskussionen; soll Basel II doch dazu führen, die Kreditvergabe an ein Unternehmen stärker an dessen Ausstattung mit Eigenkapital zu knüpfen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fürchten eine weitere Verschärfung ihrer Kapitalsituation.
Nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen haben gerade österreichische und deutsche Unternehmen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten die Eigenkapitalquote eher vernachlässigt. Die Bindung zwischen Bank und Firmenchef war persönlich und langfristig angelegt. Während der Unternehmer im Rahmen dieser Bindung Planungssicherheit durch die stabile Finanzierungssituation erlangte, verringerte sich für die Bank der Informationsaufwand hinsichtlich der Bonität des Schuldners.
Die bisherigen Regeln zur Eigenkapitalunterlegung des zu vergebenden Kreditvolumens (Basel I) sehen keine Differenzierung individueller Schuldner-Bonitäten vor. Insgesamt hat eine Bank ihrerseits mindestens acht Prozent des Kreditvolumens als Eigenkapital vorzuhalten. Für die Bank kann sich daraus folgende Perspektive für das Kreditgeschäft ergeben: Um eine rentable Verzinsung des unterlegten Eigenkapitals zu erreichen, kann sie nicht ausschließlich Kredite an Schuldner mit guter Bonität vergeben; sie muss auch Kredite an Schuldner schlechterer Bonität ausleihen - zum einen kann sie über die Zinsen nur hier ein Risikoprämie erwirtschaften, die das Kreditgeschäft trägt. Zum anderen ist die Bereitstellung von Krediten - eben auch für Schuldner schlechterer Bonität - von entscheidender volkswirtlicher Bedeutung. Ohne dieses Segment im Finanzsektor würde die Wirtschaft schlicht zum Erliegen kommen.




